Baukindergeld: Förderung endet zum Jahresende
Auf Basis der aktuellen Nachfrage wird das Baukindergeld nur noch bis spätestens zum Jahresende 2022 beantragbar sein.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau empfiehlt daher eine zeitnahe Antragstellung, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen – nur dann kann die KfW Ihren Antrag positiv entscheiden. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung ist möglich, solange Fördermittel verfügbar sind.
Für das Jahr 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.
Gut zu wissen: Sobald Sie Ihren Antrag bei der KfW gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zur finalen Entscheidung für Sie reserviert.
Bitte beachten Sie die Fristen:
- Ihre Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag, die Erteilung der Baugenehmigung oder der frühestmögliche Baubeginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
- Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen
sind. Hierfür haben Sie maximal sechs Monate Zeit.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/